21.10.09, 15:21:35
55555
Zitat:
Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen verabschiedet worden.
Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.
Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu unternehmen oder zu unterlassen sei, gehören endlich der Vergangenheit an! Das wird weitreichende Wirkungen bei gerichtlich angeordneten Entmündigungen haben: Erstmals besteht die Chance, dass in Vormundschaften nicht mehr gegen die Wünsche und Vorstellungen der Entmündigten gehandelt werden darf und sich damit eine Entmündigung tatsächlich in eine Betreuung wandelt, die treu zum Betreuten ist.
Quelle
Ich bin noch am Überlegen, was das für Autisten bedeuten dürfte. Was meint ihr?
21.10.09, 19:50:43
anne1
"Die von uns vorgeschlagene Patientenverfügung untersagt von vornherein alle psychiatrischen Diagnosen."
Sollte mein Ehepartner jemals sowas ausfüllen, verlange ich einen Freibrief für eine jederzeitige, unbegründete Härtefallscheidung.
Spielsucht ist psychiatrisch. Manie. Alkoholismus. Depression. Eifersuchtswahn.
Ich lasse mich nicht auch noch wirtschaftlich ruinieren.
Das hat jetzt nichts direkt mit Autismus zu tun,
Gruß, anne
21.10.09, 21:47:20
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Naja, was würde sich da mit Diagnose verändern? Er könnte die weitgehende Kontrolle über sein in den meisten Fällen nicht mehr vorhandenes Geld verlieren? Habt ihr Gütergemeinschaft vereinbart? Dann würde ich erstmal da ansetzen.
22.10.09, 12:42:55
anne1
Wenn das durchkommt, daß jemand keine Diagnose bekommen darf, dann sehe ich voraus, daß Schwierigkeiten mit der Krankenkasse entstehen, weil die für die Behandlung einer Krankheit mit einem Namen bezahlen.
Die entsprechende Person wird also umgehend entlassen. Ich sehe mich nicht in der Lage, für meinen Ehepartner die Garantenstellung einzunehmen, wenn er eine solche Krankheit hat, sich aber nicht behandeln lassen will, und qua Patientenverfügung auch nicht behandelt werden kann.
"In guten und schlechten Zeiten, in Gesundheit und Krankheit", ja, aber ich lasse nicht zu, daß jetzt dafür gesorgt wird, daß eventuelle schlechte Zeiten dann für mich unerträglich werden.
Gruß, anne
22.10.09, 12:48:05
55555
geändert von: 55555 - 22.10.09, 12:51:25
Es geht oben darum, daß Diagnosen nach dem Willen einer Person untersagt werden. Das kann eine Person auch schon ohne Patientenverfügung indem sie dies in einer Situation vertritt. Ärztliche Untersuchungen ohne Einwilligung sind bei "einwilligungsfähigen" Personen eine widerrechtliche Körperverletzung. Hier geht es nur darum vorzusorgen, falls behauptet wird jemand sei unfähig eine "objektive" Entscheidung zu treffen. Dann gilt die Patientenverfügung.