14.03.14, 11:04:50
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Zitat:
Mit diesem Widerstand hatte ich nicht gerechnet. Schon seit langem hatte ich Rückenschmerzen, jetzt wollte ich noch mal einen Versuch in einer interdisziplinär arbeitenden Praxis starten, um die Schmerzen endlich loszuwerden. Dort bat man mich, alle Befunde der vergangenen Jahre mitzubringen. Ich musste also verschiedene Ärzte abklappern, um die Unterlagen zu fordern. Bei der orthopädischen Praxis fing ich an.
[...]
Eine Stunde später rief sie an, gespielte Freundlichkeit. "Sie können zwischen 14 und 17 Uhr vorbeikommen und sich die Kopie der Akte holen." Es war erst 11 Uhr. Doch bald sollte sich zeigen, warum ich drei Stunden lang warten sollte: Als ich die Praxis betrat, lag ein Kuvert für mich bereit, darin dicht bedruckte DINA4-Seiten. "Haben Sie doch noch einen Drucker gefunden?", fragte ich die Sprechstundenhilfe.
[...]
Wütend betrat ich die dritte Praxis. Die Akte lag vor der Sprechstundenhilfe auf dem Pult. Die Sprechstundenhilfe aber reichte mir einen Arztbrief, den ich schon kannte. "Das ist wohl das einzige, das für Sie und die Kollegen noch interessant sein könnte", sagte sie. Schnell griff ich nach der Patientenakte. "Sie wissen, es ist mein Recht, meine Akte einzusehen", sagte ich. Die Arzthelferin schaute missmutig, aber ich machte ein Foto von einer handschriftlich vollgekritzelten Seite.
Zuhause las ich: "Patient hat seit zwei Tagen wieder typischen Rückenschmerz, deshalb etwas missgestimmt. Nimmt Diclofenac." Im nächten Eintrag wurde die Ratlosigkeit der Ärzte (wegen einer Vertretung waren zwei Mediziner involviert) deutlich: "Dr. A. mit seinem Latein am Ende." Hatte man mir das ersparen wollen? Auch ohne Akteneinsicht hatte ich bemerkt, dass die Ärzte keine Ahnung hatten, was meine Schmerzen verursachte.
Quelle
14.03.14, 16:03:23
drvaust
Zitat:
... von einer handschriftlich vollgekritzelten Seite.
... "Patient hat seit zwei Tagen wieder typischen Rückenschmerz, deshalb etwas missgestimmt. Nimmt Diclofenac." Im nächten Eintrag wurde die Ratlosigkeit der Ärzte (wegen einer Vertretung waren zwei Mediziner involviert) deutlich: "Dr. A. mit seinem Latein am Ende." Hatte man mir das ersparen wollen? Auch ohne Akteneinsicht hatte ich bemerkt, dass die Ärzte keine Ahnung hatten, was meine Schmerzen verursachte.
Ich weiß nicht, wie das gegenwärtig geregelt ist. Früher galt aber, daß (handschriftliche) Notizen des Arztes, die sich nicht auf medizinisch relevante Sachverhalte beziehen, nicht zur Patientenakte gehören (persönliche Notizen des Arztes). Diese müssen dem Patienten nicht gezeigt werden, dürfen aber auch nicht, z.B. an andere Ärzte, weitergegeben werden. Das war früher als Durchführungsbestimmung zum Gesetz geregelt.
In dem zitierten Text sind, meiner Meinung nach, abgesehen von dem erwähnten Medikament, nur persönliche Notizen des Arztes.
Ansonsten darf ein Patient jederzeit Akteneinsicht verlangen, und auf eigene Kosten Kopien.
Ich weiß aber nicht, wie Arztpraxen wegen aktueller Überlastung argumentieren dürfen, z.B. wegen überfülltem Wartezimmer.
Da die Akten jetzt normalerweise elektronisch geführt werden, werden zum Betrachten Bildschirme gebraucht, die sind meistens knapp, bzw. werden für die laufende Arbeit gebraucht. Früher konnte die Akte auf den Tisch gelegt werden, und vom Patienten gelesen. Aber das Recht auf Akteneinsicht besteht.
Mir ist es vor wenigen Wochen passiert, daß ich, nach der Diagnostik, alle Befunde und Diagnosen bekam. Danach wurde ich gefragt, ob auch der überweisende Arzt oder andere informiert werden sollen, was ich auch unterschreiben mußte. Ich konnte das Ergebnis der Diagnostik für mich behalten (abgesehen von der diagnostizierenden Stelle).
14.03.14, 16:30:59
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Dann ist diese Stelle wohl eine Ausnahme im positiven Sinne.