03.03.15, 09:58:28
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Manchmal kommt es mir so vor als gäbe es neben den üblichen Problemen der "Interessenvertretung von Behinderten", die heute mehrheitlich noch immer von Nichtbehinderten gestaltet zu sein scheinen (Trägerkonzerne, Angehörige, etc.) noch ein weiteres Problem: Interessenvertreter, die zuerst Feministen sind und danach erst die Interessen von Behinderten vertreten. Das scheint mir vor allem zum Ausdruck zu kommen, wenn es um das Thema des Völkermords an behinderten Minderheiten durch Geburtenverhinderung geht. Dann wird von einigen Vertretern, die in ihrer Position in einer konkreten Runde eigentlich für die Rechte von Behinderten eintreten sollten auf das "Selbstbestimmungsrecht der Frau" hingewiesen. Allerdings habe ich noch nie erlebt, daß eine dieser Personen sich auf eine ernsthafte Diskussion über dieses postulierte Selbstbestimmungsrecht eingelassen hätte. Etwa: Gilt dieses Selbstbestimmungsrecht, wenn Eltern ein Kind abtreiben möchten, weil es weiblich ist auch und wenn nicht, warum dann bei behinderten Minderheiten?
Müssen Behindertenrechtlicher sich zähneknirschend auch noch mit dieser Ideologie im hier thematisierten Extrem auseinandersetzen, um solche elementaren Rechte zu ihrer Geltung zu bringen?