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Thema: Ich möchte gern freigeschaltet werden!!! (http://www.test.auties.net/topic.php?id=1138)


Geschrieben von: Ryn am: 07.07.07, 21:40:44
Da ich gern noch mehr Informationen hätte möchte ich für den Bereich "Angehörige von Autisten" freigeschalten werden!
Mein Sohn 3,5 Jahre hat die Diagnose "frühkindlicher Autismus" um ihn besser verstehen zu können und mich mit dem Thema besser vertraut zu machen würde ich mich sehr darüber freuen.:)
MfG Ryn.


Geschrieben von: 55555 am: 16.07.07, 10:08:01
Was ist hiermit?


Geschrieben von: drvaust am: 16.07.07, 12:54:09
Ich bin dafür, bin aber kein Angehöriger.


Geschrieben von: Ryn am: 16.07.07, 22:04:36
Vielen Dank für deine Stimme,drvaust.
MfG Ryn.


Geschrieben von: 55555 am: 17.07.07, 11:48:13
Gibt es im Moment noch aktive Angehörige im Angehörigenbereich?


Geschrieben von: arlette am: 18.07.07, 22:05:21
bin auch nicht im angehörigenbereich, aber wäre dafür, wenn ichs wäre.


Geschrieben von: 55555 am: 19.07.07, 09:09:44
Eigentlich war der Angehörigenbereich nur für Personen gedacht, die sich als Nichtautisten verstehen. Eine Freischaltung dort schloss immer eine Freischaltung im Autistenbereich aus.


Geschrieben von: green am: 19.07.07, 21:34:28
Zitat von arlette:
bin auch nicht im angehörigenbereich, aber wäre dafür, wenn ichs wäre.


@55555: den satz kann man auf zwei arten verstehen.

1. angenommen, arlette wäre nichtautistin, sondern "nur" angehörige,
wäre sie aufgrund von Ryns antragsbegründung FÜR eine freischaltung.
2. arlette möchte gerne, trotz ihres "autistinnenstatus", für den
angehörigenbereich freigeschaltet werden.

Ich tipp auf 1. und WÄRE in diesem fall auch für eine freischaltung.

was meinste arlette? der konjunktiv verwirrt manchmal...


Geschrieben von: 55555 am: 19.07.07, 22:17:37
Ja, kann sein. freuen


Geschrieben von: 55555 am: 21.07.07, 21:30:15
Ich schalte hier mal frei trotz geringer Beteiligung.


Geschrieben von: Ryn am: 21.07.07, 22:00:51
Vielen Dank.
MfG Ryn :-)


Geschrieben von: arlette am: 23.07.07, 12:59:51
Zitat von green:
1. angenommen, arlette wäre nichtautistin, sondern "nur" angehörige,
wäre sie aufgrund von Ryns antragsbegründung FÜR eine freischaltung.

diese variante