Zitat:
... von einer handschriftlich vollgekritzelten Seite.
... "Patient hat seit zwei Tagen wieder typischen Rückenschmerz, deshalb etwas missgestimmt. Nimmt Diclofenac." Im nächten Eintrag wurde die Ratlosigkeit der Ärzte (wegen einer Vertretung waren zwei Mediziner involviert) deutlich: "Dr. A. mit seinem Latein am Ende." Hatte man mir das ersparen wollen? Auch ohne Akteneinsicht hatte ich bemerkt, dass die Ärzte keine Ahnung hatten, was meine Schmerzen verursachte.
Ich weiß nicht, wie das gegenwärtig geregelt ist. Früher galt aber, daß (handschriftliche) Notizen des Arztes, die sich nicht auf medizinisch relevante Sachverhalte beziehen, nicht zur Patientenakte gehören (persönliche Notizen des Arztes). Diese müssen dem Patienten nicht gezeigt werden, dürfen aber auch nicht, z.B. an andere Ärzte, weitergegeben werden. Das war früher als Durchführungsbestimmung zum Gesetz geregelt.
In dem zitierten Text sind, meiner Meinung nach, abgesehen von dem erwähnten Medikament, nur persönliche Notizen des Arztes.
Ansonsten darf ein Patient jederzeit Akteneinsicht verlangen, und auf eigene Kosten Kopien.
Ich weiß aber nicht, wie Arztpraxen wegen aktueller Überlastung argumentieren dürfen, z.B. wegen überfülltem Wartezimmer.
Da die Akten jetzt normalerweise elektronisch geführt werden, werden zum Betrachten Bildschirme gebraucht, die sind meistens knapp, bzw. werden für die laufende Arbeit gebraucht. Früher konnte die Akte auf den Tisch gelegt werden, und vom Patienten gelesen. Aber das Recht auf Akteneinsicht besteht.
Mir ist es vor wenigen Wochen passiert, daß ich, nach der Diagnostik, alle Befunde und Diagnosen bekam. Danach wurde ich gefragt, ob auch der überweisende Arzt oder andere informiert werden sollen, was ich auch unterschreiben mußte. Ich konnte das Ergebnis der Diagnostik für mich behalten (abgesehen von der diagnostizierenden Stelle).